Kündigungen bei Online-Dating per E-Mail?
Die Methoden, die Online-Dating-Unternehmen finden, um die Benutzer von zeitgerechten Kündigungen abzuhalten, sind erstaunlich kreativ. Denn wer die rechtzeitige Kündigung versäumt, was bei Abonnements relativ häufig der Fall ist, der muss wieder löhnen. Verbraucherschutz? Wo gibt es denn bitte in Deutschland noch so etwas?
Wer gerade noch zum Termin entdeckt, dass die Kündigungsfrist heute endet und per E-Mail gekündigt, glaubt oft, von Forderungen der Dating-Unternehmer verschont zu werden. Doch geht das?
„Nein“, sagen viele Online-Dating-Unternehmen und schreiben dies auch gleich in die AGB, die ohnehin (leider!) kaum jemand liest:
Beispielsweise so:
Der Nutzer hat jederzeit das Recht, seine Mitgliedschaft unter Beachtung der jeweiligen Kündigungsfristen … zu kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen … (folgt Adresse).
Oder so:
Die Kündigung der … Mitgliedschaft bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform (eigenhändige Unterschrift) … die elektronische Form ist ausgeschlossen. (Folgt ein Hinweis auf die Adresse im Impressum).
Oder auch so:
Die … kostenpflichtige … (Mitgliedschaft) … kann vom Nutzer unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 8 Wochen zum Vertragsende gekündigt werden … Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Die elektronische Form ist ausgeschlossen.
AGB lesen, Kündigungsfristen sofort beachten und möglichst zeitnah kündigen
Lesen Sie, was dazu auf „Anwalt.de“ über ein jüngst ergangenes Urteil des Landgerichts München steht. Mehr Informationen erhalten Sie auch in zwei Veröffentlichungen der Verbraucherzentrale (Bundesverband).
Eher etwas humoristisch, aber mit gleichem Tenor, finden sie beim Singlebörsen-Vergleich, warum Sie unbedingt die AGB sehr sorgfältig lesen sollten, bevor Sie den Vertrag abschließen. Beachten Sie dabei aber bitte, dass auch den AGB seriöser Anbieter zahlreiche Fußfallen verborgen sein können, wie automatische Vertragsverlängerungen oder Kündigungserschwernisse.