Parship und ElitePartner erneut in der Kritik
Parship und ElitePartner kommen aus der Kritik nicht mehr heraus, und zwar sowohl in Deutschland wie in Österreich. Freilich liegt dies zum Teil daran, das große Namen immer exemplarisch in die Presse gezerrt werden – aber dahinter steht eine Praxis, die im Grund genommen nicht tolerabel ist und dennoch von den meisten Unternehmen praktiziert wird.
In Österreich und Deutschland: Ärgernis Abo-Falle
Ob in Deutschland oder Österreich – die beiden beliebtesten Online-Partervermittler stehen heftig in der Kritik. In Österreich kämpft der VDI, der „Verein für Konsumenteninformation“ heftig gegen die automatischen Vertragsverlängerungsklauseln. Dort hat man auch einen Musterprozess geführt und nach Eigenangaben in zweiter Instanz gewonnen, wie das österreichische Wirtschaftsmagazin „FORMAT“ berichtete. Diese Klauseln verwenden übrigens nicht nur die beiden genannten Unternehmen – sie sind sozusagen mittlerweile zum Hauptärgernis bei allen Singlebörsen geworden.
Ärgernis Persönlichkeitsgutachten
Das zweite Ärgernis: das sogenannte Persönlichkeitsgutachten als solches. Manche sagen, der Wert sei umstritten, andere sagen, es sei völlig wertlos. Nach Angaben von PARSHIP und ElitePartner hat es jedoch einen Wert, der sich in Geld bemessen lässt. Dieser Wert kann dann zum Problem werden, wenn Verträge innerhalb der Widerrufsfrist gekündigt werden. In Deutschland ist dies gerade ein zentrales Thema der Verbraucherzentrale Hamburg.
Die Kündigung nach 14 Tagen – ein neues Ärgernis
Über ein ähnliches Thema berichtete dieser Tag der SPIEGEL. In seinem Artikel geht es um die vorzeitige Kündigung von Verträgen, also nicht um reguläre Kündigungen. Wie bereits mehrfach in der Presse berichtet, haben sich die beiden großen Partneragenturen eine Art „Wertersatz“ für bereits erbrachte Leistungen in die AGB geschrieben, die letztendlich in ungewöhnliche hohe Rechnungen an die Kunden umgesetzt werden. Dabei wurde im vorliegenden Fall bei PARSHIP nicht die verstrichene Zeit (also etwa 14 Tage) als Berechnungsgrundlage genommen, sondern die Anzahl der sogenannten „zustande gekommenen Kontakten“, die in den 14 Tagen angeblich geschlossen wurden.
Was sich kaum jemand fragt: Was bewegt einen Kunden eigentlich, einen Dienstleistungs-Vertrag zu widerrufen?
Die Frage, die an dieser Stelle oft gestellt wird, lautet jenseits der Juristerei: Wenn sich ein Kunde innerhalb von 14 Tagen entscheidet, einen Dienstleistungs-Vertrag, der auf ein Jahr geschlossen wurde, zu kündigen, müssen wir ihm dann unterstellen, dass er in diesen 14 Tagen einen Partner fand, oder sollten wir eher annehmen, dass er mit der angebotenen Dienstleistung unzufrieden ist?
Die Frage kann man drehen und wenden, wie man will: Doch nahezu jeder, der einmal einen derartigen Dienst in Anspruch genommen hat, weiß, dass man in 14 Tagen bei normaler Arbeitsbelastung und durchschnittlicher Attraktivität keinen Partner findet. Aus diesem Grund sind auch 14-Tage-Mitgliedschaften, die gelegentlich angeboten werden, eher skeptisch zu betrachten.
Die Liebe Pur rät
Hier noch einmal die Liebe Pur Tipps, die wir schon oft veröffentlicht haben:
1. Schließen sie auf ein Vierteljahr ab, wenn Sie gute oder gar beste Chancen haben, oder auf ein halbes Jahr, wenn Ihre Chancen im „Mittelbereich“ liegen. Verlängerungen sind oftmals zu Sonderkonditionen möglich.
2. Beachten sie bitte in jedem Fall die Kündigungsfristen.
3. Seien Sie sehr kritisch beim „wissenschaftlichen“ Gutachten. Warten Sie vor allem nicht, bis Sie „hohe Matchingpunkte“ mit jemandem erreichen.
4. Lassen Sie sich nicht von „Kontaktgarantien“ blenden. Nur Sie selbst können ermessen, ob ein „Kontakt“ wichtig und wertvoll ist.
5. Werden Sie bei der Partnersuche aktiv, verlassen sie sich auf keinerlei anderslautende Versprechungen, und lassen Sie nicht locker, das für die Partnersuche durchzusetzen, was Sie sich vorgestellt haben.
Weitere Lösungen, um nicht in Fallen zu tappen: sich informieren
Aus meinen Beobachtungen (auch, was die Lesermeinungen zum Spiegel-Artikel betrifft, zeigt sich allerdings, dass viele Leser (auch beim SPIEGEL) naiv oder schlecht informiert sind. Wie Sie das vermeiden können? Indem Sie die Liebe Pur lesen, oder sich beim Singlebörsen-Vergleich wenigstens vorab über die Kosten informieren. Übrigens: Oftmals gewähren die Online-Datingunternehmen Sonderkonditionen, wenn Sie sich nicht sofort zu einem „Premium-Abschluss“ überreden lassen.
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