Schweizer „Beobachter“ redet Tacheles über „Dating-Portale“
In der Schweiz ist manches anders – und Unternehmen, die ausschließlich in der Schweiz arbeiten, wie beispielsweise Singles.ch und Swissflirt, wissen dies. Dazu schreibt der „Beobachter“:
Immerhin gibt es zwei löbliche Ausnahmen: Singles.ch und Swissflirt kennen gar keine automatische Vertragsverlängerung. «Dein Abonnement läuft nach der bezahlten Frist automatisch ab, und du kannst es jederzeit wieder verlängern. Dein Profil bleibt auch ohne bezahltes Abonnement weiterhin bestehen», heißt es bei Swissflirt. So geht es also auch – und es ist vielleicht kein Zufall, dass zu diesen beiden Plattformen in den letzten Jahren keinerlei Beschwerden beim Beobachter-Beratungszentrum eingingen.
Bei vielen anderen Anbietern, so der Beobachter, sei „Preise finden, wie Ostereier suchen“. Die Aussagen, man veröffentliche die Preise an „prominenter Stelle“, sind oft nur schwer nachvollziehbar. Besonders verärgert ist der „Beobachter“ über die Erschwernisse bei Kündigungen. Damit spricht er freilich ein Ärgernis an, dass bereits in zahllosen Foren diskutiert wurde und das auch die Verbraucherzentralen schon häufig beschäftigte. Im Grunde warten die Verbraucherschützer darauf, dass die Politik hier tätig wird und Gesetze gegen das Abo-Unwesen beschließt – doch darauf kann man in der gegenwärtigen Politik-Landschaft Deutschlands lange warten.
Den Verbraucherzentralen sind leider oft die Hände gebunden, weil das Rechtsempfinden des Volkes nicht mit dem geltenden Recht der Bundesrepublik Deutschland übereinstimmt. Dennoch hatte die Verbraucherzentrale Hamburg in einigen Fällen Erfolg, wie diese beiden Beispiele zeigen. (Partnersuche ohne Ende und Widerruf).