Das Persönlichkeitsgutachten als eigenständige Dienstleistung?
Das Persönlichkeitsgutachten der Online-Partnervermittlungen ist fester Bestandteil eines Vermittlungsmodells, das ausschließlich auf diesem Gutachten beruht. Das ist der wirtschaftlich transparente Teil des Geschäfts der Online-Partnervermittler, und er wird ohne Zweifel von allen Fachleuten anerkannt.
Merkwürdig, dass diese an sich unbestreitbare Tatsache Gegenstand eines Rechtsstreits wurde. Sie entstand aus einer Forderung eines Unternehmens, die beim Widerruf des Vertrags erhoben wurde.
Ich zitiere hier einmal aus der Webseite von „test.de“:
«Die Analyse sei keine nach Kundenwünschen angefertigte Ware, sondern „das Ergebnis eines automatisierten Rechenvorgangs, das dem Nutzer als PDF-Datei, also elektronisch übersandt wird“. Die Persönlichkeitsanalyse sei schwerpunktmäßig eine Beratungsleistung, die die Grundlage des Partnersuchprogramms darstelle. »
Es ist für die Verbraucher wichtig, hier auf dem laufenden zu bleiben, denn das Urteil ist nach Angaben der Verbraucherzentrale Hamburg noch nicht rechtskräftig. Darauf beruft sich auch der Unternehmer, der in der nach Angaben der Verbraucherzentrale in die nächste Instanz gehen will. Überhaupt lohnt ein Blick auf die Webseite der Verbrauchzentrale Hamburg zum Thema.