Kachelmann, Presse und Blogs
Am heutigen Montag wird er beginnen, der Prozess um den Wettermoderator Jörg Kachelmann. Schon jetzt wird gemutmaßt, dass es sich um eine Art „Schlammschlacht“ handeln wird. Was könnte es auch sonst sein? Ein B-Promi (mehr ist Kachelmann nun wirklich nicht) wird eines Verbrechens bezichtigt, dass emotional stark beladen ist – das ist in Wahrheit der einzig interessante Punkt am Prozess. Bereits mit der Beschuldigung und der erlittenen Untersuchungshaft ist ihm ein Schaden entstanden: Er ist einer der Verlierer, gleich, ob er den Prozess ungeschoren übersteht oder nicht. Sein vermeintliches Opfer ist inzwischen ebenfalls so sehr in der Presse und bei den Bloggern in die Mangel genommen worden, dass auch sie auf Dauer als Verlierer dasteht. Dies könnet auch noch für etliche der Zeuginnen zutreffen, die sich als wirtliche oder angebliche Kachelmann-Freundinnen geoutet haben.
Die WELT berichtet überraschend objektiv über alles, was mit dem Prozess zusammenhängt und unterstellt bereits jetzt, was auch ich vermute: Am Ende wird es nichts als Verlierer geben, die auf verbrannter Erde einer unsicheren Zukunft entgegengehen.
Die Presse mag Partei genommen haben, was in diesem Fall sogar verständlich wäre, doch die eigentlich schreckliche Meinungsmache kam eher von einigen Bloggern, die eine Art Diffamierungskampagne gegen das vermeintliche Opfer geritten haben – einen Art Stellvertreter-Grabenkampf der Maskulinisten gegen die Feministen, der fast nur noch in Blogs stattfindet. Möglicherweise werden Blogs nun wieder pauschal als Medium der Klotüren-Schmierfinken dastehen oder (höflicher ausgedrückt) als verlängerter Arm der Stammtische in den Medienbereich. Verdient haben Blogger dies nicht, denn viele (wie wir auch) haben uns geweigert, Stellung zu beziehen oder uns an Schlammschlachten aller Art zu beteiligen.
Das werden wir bei der Liebepur auch in Zukunft so halten – und ich würde mich freuen, wenn Sie der gleichen Meinung wären.
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Nachtrag: Prozess vertagt – Verteidiger stellen Befangenheitsanträge gegen zwei Richter.