8000 Euro für 16 Kontaktvorschläge
Wie mehrere Zeitungen berichteten, hat ein Kläger den Prozess gegen ein Partnervermittlungsinstitut auf Rückzahlung des Honorars gewonnen, weil der Vermittler dem partnersuchenden Kläger „lediglich Namen und Anschrift sowie eine pauschale Charakterisierung eventueller Interessenten“ angeboten hatte. Es habe sich dabei um 16 Kontaktvorschläge für insgesamt 8000 Euro gehandelt.
Mehr steht darüber beispielsweise bei n-tv