Seitensprünge und Unterhaltszahlungen in neuem Licht
Natürlich weiß ich nicht, welche Beziehung Sie zur Moral haben – es könnte eine andere sein als meine. Aber ich halte eine Frau, die mit einem anderen Mann zusammenlebt, für unmoralisch, wenn sie Trennungsunterhalt beantragt. Juristisch überlassen wir die Sache mal den Juristen, aber moralisch und juristisch sind ja zweierlei Stiefel.
Umso mehr freut mich das Urteil eines Oberlandesgerichts, das einer offenbar untreuen Ehefrau den Trennungsunterhalt absprach, nachdem ein Amtsgericht bereits zugunsten der Ex-Ehefrau entschieden hatte. Die Richter befanden, dass „die Zahlung von Unterhalt für den betrogenen Ehemann grob unbillig (sei)“, da die Ehefrau durch ihren Seitensprung die eheliche Solidarität verletzt habe.