Erst Beziehung, dann Vergewaltigung: Mildes Urteil in Zürich
Ein Fall aus der Schweiz lässt uns aufhorchen: Ein Mann hatte nach Eigenangaben eine beträchtliche Summe Geldes in eine 30 Jahre jüngere Asiatin investiert, die ihm zunächst durchaus zugeneigt schien. Dann aber wollte die Dame nichts mehr von ihm wissen und brach die Beziehung ab – nun, dergleichen haben schon Tausende von blauäugigen Männern auf dieser Erde erlebt.
Doch der Schweizer machte einen Fehler: Er versuchte nun, die Asiatin zu erpressen und verlangte von ihr die Rückzahlung in Sex. Dabei sei es nach Darstellung der Frau zu wiederholt vergewaltigt worden sein, behauptete die Frau: Mehr als 20 Mal sei es dabei zu „erzwungenen Sexualkontakten“ gekommen, durch die die Frau gedemütigt worden sei.
Der Mann hatte noch einmal Glück im Unglück: Statt der von der Opferanwältin geforderten Freiheitsstrafe von 36 Monaten erhielt er vom Bezirksgericht nur 16 Monate, die zur Bewährung ausgesetzt wurden.
Soweit sinngemäß der Bericht des Züricher Tagesanzeigers.
Was man als Partnersuchender daraus lernen kann, auch wenn man nicht ganz so „grotesk vertrauensselig“ ist, wie dieser Mann?
Vor allem: Verschenken Sie niemals Geld im Vorgriff auf Liebe, Zärtlichkeit oder andere Wünsche, die sie an den anderen Menschen haben. Wenn sie gewohnt sind, sich mit Geschenken zu bedanken, dann tun sie es hinterher – es gibt immer einen Weg, dies in netter Form zu tun.
Aber auch: Zeigen Sie niemals einer neuen Bekanntschaft, welche Vermögenswerte, insbesondere Barvermögen und Sparbücher, sie besitzen.
Und schließlich: Seien sie extrem misstrauisch, wenn Ihnen jemand Horrorgeschichten aus seinem Heimatland erzählt, die sich mit Geld aus der Welt schaffen lassen.
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