In Schweden benötigt „Mann“ bald die Genehmigung zum Sex
Schweden war einmal bekannt als der Himmel der Sexualität. „Sex“, so sagten namhafte Prominente einst, sei in Schweden so normal wie essen und trinken, eben einfach menschlich. Moralische bedenken gegen Sex gab es nie, und die Emotionen wurden abgetan: „Ach, es war doch nur Sex.“
Jedenfalls war es so für Frauen, und für sie bleibt offenbar auch alles so, falls ich Presseberichten glauben darf. Für Männer allerdings ändert sich so gut wie alles: Sie müssen nun eine – mindestens – verbale Einwilligung zum Geschlechtsverkehr vorweisen können, um nicht der Justiz anheimzufallen.
Mal in Kürze: Das neue „Einverständnis-Gesetz“ soll ab dem 1. Juli 2018 gelten, und sämtliche im Parlament vertretenen Parteien stehen in Schweden dahinter. Dabei ist es wurscht, ob es sich um einen ONS handelt oder um ein Ehepaar, das schon 40 Jahre zusammenlebt. Und natürlich gilt es auch für gleichgeschlechtliche Paare.
Nur ein deutliches „Ja“ soll noch gelten – alles andere kann „nein“ bedeuten
Wie soll das nun gehen. Für einen einfach gestrickten Mann erklärte dies der sozialdemokratische Ministerpräsident Stefan Löfven:
Die Botschaft ist einfach. Du musst dich bei der Person, mit der du Sex haben willst, erkundigen, ob sie Sex haben will. Wenn du dir unsicher bist, musst du es lassen.
Erinnert mich das in Ringelnatz? Klar:
Guten Abend, schöne Unbekannte! Es ist nachts halb zehn.
Würden Sie liebenswürdigerweise mit mir schlafen gehn?
Ich selbst hatte vor einigen Jahren Gelegenheit, eine Frau zu befragen, was sie davon halten würde, wenn sie ein Mann freundlich und höflich bitten würde, mit ihr „ins Bett zu gehen“. Die Antwort war mir klar, mag nun aber Schweden verblüffen: Wenn mir einer so kommt, dann sage ich „Schieß in den Wind.“ Nun ist die Praxis sicherlich ein wenig differenzierter, aber auch schwieriger: Ab welcher Berührung zählt eigentlich „Sex“ als „Sex“? Beim Zungenkuss? Beim Berühren der Brüste? Beim Cunnilingus? Nun gut lassen wir das mal – darüber sollen die Schweden diskutieren, falls sich dort noch jemand traut, in „Genderfragen“ den harschen Sozis und den Feministinnen unter den schwedischen Grünen entgegenzutreten.
Dafür werden nun schwammige Begriffe in die ohnehin skurrile schwedische Gesetzgebung (1)eingeführt: die „unachtsame Vergewaltigung“ und der „unachtsame sexuelle Übergriff“.
Komasaufen und Drogenkonsum als Ursache?
Was dahinter stehen mag, glauben einige Insider allerdings zu wissen: Geschlechtsverkehr unter Alkohol-und Drogenweinwirkung, bei der die Frau weder „nein“ noch sonst etwas sagen konnte. Dies geht auch aus einigen Pressetexten hervor, die etwas verschleiernd davon sprechen, beim Geschlechtsakt zwar „völlig gegenwärtig gewesen zu sein“, jedoch seinen sie psychisch „eingefroren“.
Ratlosigkeit – was darf „Mann“ eigentlich noch dürfen?
Was die Konsequenzen sind? Vor allem ratlose Juristen, die – ebenso wie die meisten außerschwedischen Menschen mit den schwammigen Formulierungen nichts anfangen können. Und es bleiben auch andere Fragen offen: Verträge können nahezu überall auf der Welt „mündlich, schriftlich oder in anderer Weise“ abgeschlossen werden. Schlösse man die „andere Weise“ aus, kämen ganze Branchen zum Erliegen.
Überspitzt: welcher Mann will noch das Risiko eingehen, mit einer Frau zu schlafen?
Was nun werden soll, weiß niemand so genau. Eine Möglichkeit wäre, dass sich Männer schlicht weigern würden, mit „anständigen“ Frauen zu schlafen, sonder sich an Escort-Frauen wenden würden. Das mag angesichts der „Freierstrafen“ in Schweden allerdings auch schwierig werden.
Eine Bekannte, spontan befragt, lächelte und sagte: „Ach, die Frauen, die’s mögen, werden sich jetzt Visitenkarten drucken lassen mit dem Aufdruck: „Ja, ich bin mit dem Sex mit dir einverstanden“. Fehlt nur noch ein Paginierstempel, um Datum, Uhrzeit und laufende Nummer zu sichern. Wer meint, Humor sie ihre unangebracht: die Schweden kann man nur mit Humor ertragen.
Und auch das noch …
Und weil’s so schön ist: Hier noch ein Beitrag für Studenten an amerikanischen Universitäten, um sich gegenseitig abzusichern:
Übersetzung:
Ja, wir sind einverstanden, Sex zu haben.
Bitte folgen sie den Anweisungen sorgfältig, um sowohl Sie wir auch Ihren Partner zu schützen.
1. Machen Sie eine Aufnahme von Ihnen und Ihrem Partner, auf der Sie diese Vereinbarung festhalten.
2. Wenn keine Kamera zu Verfügung steht, füllen Sie das Formular auf der Rückseite aus. Wenn möglich, empfehlen wir Schritt eins und zwei.
3. Verhüten Sie immer – benutzen Sie ein Kondom!
Zitate (ausser Ringelnatz) aus der SZ
Bild: Bild aus einem Groschenheft, Ursprung: Frankreich, Alter unbekannt.
(1) Die Schwedische Botschaft behauptet, dass die Berichterstattung in Deutschland unrichtig sei. Das gilt für diesen Artikel in kleinem Fall.