Irrtum: Außerehelicher Beischlaf ist sündig
Außerehelicher Beischlaf war zunächst überhaupt nicht sündig. Erst nach den Gesetzen des Moses ist er dann sündig, wenn er mit der verheirateten Frau eines anderen Israeliten ausgeführt wurde und er konnte sündig sein, wenn er mit der Tochter eines Mannes aus dem Volk Israel ausgeführt wurde – je nach Interpretation. Der Grund dafür lag vor allem darin, dass Frauen und Töchter zum Eigentum des Gutsbesitzers gehörten. Der außereheliche Beischlaf mit Tempelhuren anderer Völker wurde ebenfalls als „sündig“ bewertet – weniger wegen des Geschlechtsverkehrs, sondern aus Konkurrenzgründen zu deren Religionen. Der Beischlaf mit eigenen Sklavinnen und Hauspersonal war hingegen keine Sünde. Im Christentum gibt es – je nach Interpretation einzelner Christusworte – dazu unterschiedliche Meinungen. Nur die katholische Kirche sieht die Ehe als „Sakrament“ und muss deswegen den außerehelichen Beischlaf verdammen. Damit keine Missverständnisse entstehen: Ich persönlich trete für die Treue in der Ehe ein.