Datentransparenz: Haben Singlebörsen & Co wirklich Interesse daran?
Online-Dating ist wirklich ausgezeichnet, solange die Anbieter wenigsten halbwegs seriöse Geschäftsgebaren haben.
Doch wie steht es um die Transparenz gegenüber dem Kunden und der Sicherheit der Daten gegenüber Fremden? Die Vergangenheit zeigt: Manche Anbieter haben versucht, bereits in den AGB festzulegen, dass der Benutzer nahezu keine Rechte mehr an seinen Daten hat.
Transparenz gegenüber dem Kunden?
Die Kernfrage ist: Welche Daten speichert man eigentlich über den Kunden? Und: werden sie bei Kündigung gelöscht, oder weiterhin als „Verfügungsmasse“ missbraucht? Welche Daten werden vor der Vollmitgliedschaft, während der Premium-Mitgliedschaft oder nach Kündigung an Dritte weitergegeben?
Dating-Portale sind überaus sensible Bereiche. Sogenannte „Online-Partnervermittlungen“ speichern ganz offensichtlich große Mengen privater Informationen. Doch was speichern Sie noch? Werten Sie das Tracking oder die E-Mail-Texte aus? Wir wissen es nicht.
Das soll sich nun ändern. Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit hat 16 deutsche Unternehmen aufgefordert, zu diesen und ähnlichen Punkten Stellung zu beziehen.
Für schwierig halte ich vor allem den Punkt „Transparenz der Datenverarbeitung gegenüber den Nutzerinnen und Nutzern“. Wenn die Datenverarbeitung wirklich transparent werden sollte, müssten die Unternehmen vermutlich auch mit den geheimniskrämerisch gehüteten Partnerübereinstimmungskriterien herausrücken – und das werden sie nicht tun.
Zudem ist da noch ein Haken – viele Unternehmen arbeiten gar nicht von Deutschland aus, sondern haben ihren Firmensitz anderwärts. Und sie schreiben teilweise in ihre AGB alles herein, was den Kunden entrechtet. Verbraucherschützer haben es immer schwerer – leider.