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Schweizer Datingunternehmen verliert Mehrwert-Nummern

Ein Schweizer Unternehmer muss seine Mehrwert-Nummern zurückgeben – dies bestätiget dieser Tage das schweizerische Bundesverwaltungsgericht nach Presseberichten. Das schweizerische Bundesaufsichtsamt war zuvor bereits der Meinung gewesen, dass Anrufer auf den betroffenen Dating-Linien „systematisch abgezockt wurden“.

Nach nur drei Testanrufen stellte das Amt fest, dass man offenbar „mit fadenscheinigen Argumenten“ versuchte, Partnersuchende möglichst lange auf der Mehrwertnummer zu halten. Daraufhin und nach einem Gutachten des Schweizer Staatssekratariat für Wirtschaft widerrief die Telefongesellschaft die Mehrwertnummern. Gegen diese Maßnahme gab es allerdings eine Beschwerde des Betreibers, die jetzt vor Gericht abgeschlagen wurde.

Bereits zwei Mal berichtete auch das Schweizer Fernsehen in seiner Online-Ausgabe über verschiedene Fälle von Tricksereien mit Singles – um das ganze Ausmaß zu erfahren, empfehle ich Ihnen, die Originalartikel des Schweizer Fernsehens zu lesen. Hier der Beitrag „Warten auf die Traumpartnerin“ und hier „Callcenter ruinieren Singles“.

Der Vorgang wirft viel Licht darauf, dass es bei gutem Willen der Telefongesellschaften tatsächlich möglich ist, Mehrwertnummern kurfristig zu entziehen – jedenfalls in der Schweiz. Möglicherweise könnte diese Praxis je auch zum Vorbild für Deutschland werden.

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