Es steht doch alles in den AGB
Bei einem Flirtportal besteht nach Meinung seines Betreiber „nicht das Schutzbedürfnis der Privatsphäre“ – und außerdem stünde das ja alles in „den AGB“.
Ich frage mich nun nur, ob jeder immer alles liest (und versteht) was in den AGB steht – und ob er sich der Tragweite seiner Entscheidung bewusst ist, einer Dating-Seite, Flirt-Seite oder irgendeiner anderen Seite beizutreten.
Man könnte allerdings auch sagen: Wir erwarten im Prinzip als Konsumenten, dass AGB nur zum Schutz der Unternehmer dienen, nicht aber zum Nachteil des Verbrauchers.
Unsere Freunde vom Singlebörsen-Vergleich fragten sich das auch – und sie fanden Antworten darauf, warum AGB lesen wichtig ist.