Fromms Act – eine alte Werbung für Kondome
Fromms Act – das war der Name des bekanntesten deutschen Markenkondoms. Die Grün-Lila Verpackung war das untrügliche Zeichen für den Herrn, dass er einen verlässlichen „Gummischutz“ besaß. Sie war so bekannt, dass sie sogar als Buchtitel herhalten musste: Für Hubert Fichtes „Interviews aus dem Palais d´amour erc.“ (1972 erschienen).
Die Geschichte des Kondoms war wechselhaft und in jeder Hinsicht mit der der deutschen Geschichte verbunden. Jedenfalls war das von Fromm geschaffene und mit modernsten Verfahren hergestellte Kondom das erste wirklich verlässliche Verhütungsmittel. Der Name „Fromms Act“ wurde 1919 nach dem Namen des Firmengründers Julius Fromm und der Verwendung geschaffen.
Was viele nicht mehr wissen: Der Vertrieb erfolgte trotz gelegentlicher Freigaben des öffentlichen Verkaufs nach heutigem Muster größtenteils über Friseure und Drogisten. Dabei wurde der Friseur bevorzugt, weil dieser Beruf (der ehemalige „Bader“), stets im Ruf des „etwas Frivolen“ stand und man dort „unter sich“ war – anders als beim Drogisten wo die Ehefrau möglicherweise auch ihr „Eau de Cologne“ kaufte.
Die Nazis hassten Verhütungsmittel, weil sie nicht dem Bild des „anständigen“ Deutschen entsprachen, das sie vertraten. Die „Himmlersche Polizeiverordnung“ (1934) nach der Kondome „nicht vertrieben werden durften“, und die übrigens auch noch in der Adenauer-Demokratie galt, traf Hersteller und Vertreiber hart.
Aus dieser Konstellation heraus entstand der Begriff „Gummischwämme“ für Präservative – denn sie konnten selbstverständlich verkauft werden. Auf alten Reklameschildern existiert der Begriff heute noch, wie ein Blick in eine weitgehend erhaltenen historischen Frisiersalon zeigt.