Huren und Online Dating unerwünscht?
LinkedIn ist ein großes und bedeutendes Netzwerk, für geschäftliche Belange, bei dem viele meine Freunde und Kollegen registriert sind. Ab und an gibt es neue Nutzungsbedingung, doch wie andere Benutzer auch, habe ich wenig darauf geachtet.
Doch heute stutze ich: Es ist nämlich nach Abschnitt „8 i“ der Nutzungsbedingungen nicht mehr gestattet (Zitat):
Profile zu erstellen oder Inhalte verfügbar zu machen, die für Escort-Services, Dating-Webseiten oder Prostitution werben, auch wenn dies es an Ihrem Standort gesetzlich zulässig ist.
Dating-Webseiten, Escort-Services (vormals Callgirls) und Huren? Ich traue meinen Augen nicht, aber der „Standard“ in Österreich hatte es auch schon festgestellt und ebenso „Businessinsider“ – der hatte allerdings keinen Eintrag über „Online-Dating gefunden – aber genau so steht es nun einmal in den deutschen Nutzungsbedingungen. Schnell ein Blick in die US-Nutzungsbedigungen: Da fehlt der Hinweis auf Online-Dating.
Übrigens: Ich hatte neulich eine ebenso interessante Diskussion mit einem Deutschen Experten-Dienst, der mir sagte, man würde keinesfalls „Dating-Berater“ als Kategorie einführen. Das Nasenrümpfen konnte ich sogar durch die E-Mail hindurch spüren.
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