Wahnsinnige Zickigkeit oder jederMANNS Realität?
Diese Zeilen fanden wir in einem Magazin, auf das wir nicht verlinken können, weil es in die Gruppe der FLR (1) fällt, die sexuell hochgradig verschmutztes Material anbieten. Aber unsere Redaktion fand die Sache so witzig, dass wir die wichtigsten Punkte darin übersetzt und neu interpretiert haben. Sollten Sie sich darin wiederfinden, armer Mann – nun, dann bedauern wir Sie. Sollten hingegen Sie, gnädige Frau, sich darin wiederfinden, dann bedauern wir mal Ihren Mann. Hätten sie sich nicht besser ein Haustier anschaffen sollen? Nun, vielleicht hätten Sie dann längst den Tierschutzverein auf dem Hals …
1. Die Regeln in der Beziehung legt die Ehefrau fest.
2. Die Regeln können von ihr ohne vorherige Ankündigung jederzeit verändert werden.
3. Der Versuch, Regeln niederzuschreiben, um sie zu dokumentieren, und der Ehefrau später vorzuhalten, ist streng verboten.
4. Sobald die Ehefrau bemerkt, dass der Ehemann einige der Regeln kennt, sollte sie sofort diese Regeln, besser noch gleich alle Regeln verändern.
5. Die Ehefrau hat nie unrecht. Sollte der Fall eintreten, dass die Frau objektiv im Unrecht ist, so kann dies nur auf ein Missverständnis zurückzuführen sein, an dem der Mann schuld ist – sei es durch das, was er gesagt, nicht gesagt, getan oder nicht getan hat.
6. Die Ehefrau kann ihre Absichten jederzeit mit jeder beliebigen Begründung oder ohne jede Begründung ändern.
7. Die Ehefrau kann aus jedem beliebigen Grund wütend oder aufgebracht sein. Es ist völlig gleichgültig, ob der Grund nachvollziehbar ist oder nicht. Der Ehemann hat niemals das Recht, nach dem Grund für ihren Unmut zu fragen.
8. Der Ehemann muss stets ruhig und zurückhaltend sein. Ausgenommen sind lediglich die Fälle, in denen sie erwartet, dass er wütend oder aufgebracht ist. Die Ehefrau sollte ihm niemals sagen, wann oder warum sie erwartet, dass er wütend oder aufgebracht zu sein hat.
9. Der Ehemann muss die Gedanken der Ehefrau überall jederzeit aus ihrem Gesicht oder Verhalten ablesen können. Sollte er dabei versagen, wird er mit Liebes- und Sexentzug oder mit anderen Strafen nach Gutdünken der Ehefrau bestraft.
10. Die Ehefrau ist berechtigt, den Ehemann jederzeit und ohne Vorankündigung mit seinen Fehlern, Schwächen oder Versäumnissen konfrontieren, gleich, wie bedeutsam sie waren oder wie lange sie bereits zurückliegen.
(1) FLR – Female Led Relationships. Eigentlich „Von Frauen geführte Beziehungen“, aber auch Synonym für sexuelle Abweichungen, die auf Dominanz und Unterwerfung beruhen.
… und selbstverständlich handelt es sich um eine Satire … oder doch nicht?