Ewiges Thema: Abo-Verlängerung als Vertragsbestandteil
Keine Frage: In Deutschland ist es erlaubt, Kunden mit Abonnements zu knebeln. In kaum einer Stellungnahme der betreffenden Unternehmen (und es sind viele, nicht nur im Dating-Bereich) wird darauf hingewiesen, wie „üblich“ oder gar „sinnvoll“ ein Abonnement ist, das sich „automatisch verlängert“.
Sinnvoll? Merkwürdigerweise macht sich kaum jemand Gedanken (schon gar nicht der Gesetzgeber) wie absurd ein „sich automatisch verlängerndes Abonnement“ bei Partnerbörsen ist. Hat man nämlich einen Partner gefunden, so ist es nicht nur lästig, sondern auch hochgradig unethisch, weiterhin bei einer Partnerbörse Mitglied zu sein. Man stelle sich das einmal bildlich vor:
Sie lernen am Valentinstag 2012 einen Mann kennen. Während eines Urlaubs im August beschließen Sie, zu heiraten, und am 15. November des gleichen Jahres heiraten Sie tatsächlich. Freunde machen Sie noch kurz vorher darauf aufmerksam, dass ihr Profil noch bei der Partnerbörse steht. Gut, das kann eine Nachlässigkeit von Ihnen sein, zugegeben. Doch haben Sie sich nichts daraus gemacht. Nun aber kündigen Sie Ihr Abo, das zum 31. Dezember eigentlich ausliefe … und erfahren, dass Sie noch ein volles Jahr für 2013 zahlen müssen.
Da mag alles durch AGBs und geltende deutsche Gesetze gedeckt sein (danach müssten sie einen Juristen fragen). Aber es ist erstens unethisch und wird zweitens bei den Betroffenen mit Wut und Empörung aufgenommen – und Wut ist sicher kein gutes Argument für die Weiterempfehlung. Da helfen auch angebliche Erhebungen nichts, dass der Weiterempfehlungsgrad sehr hoch ist – denn erfahrungsgemäß nehmen wütende Kunden und Ex-Kunden nicht an solchen Befragungen teil.
Details über die Probleme, die aus Abonnements dabei entstehen können, entnehmen sie bitte einem Artikel der Zeitschrift „Format“. Dabei sollten sie beachten, dass der Artikel für das österreichische Lesepublikum geschrieben wurde, und dass in Österreich eine andere Rechtsauffassung herrscht.