Hände weg von Treffen mit extremen Sadomasochisten
Manche sprechen noch von Atemreduktion und Atemkontrolle, andere von „extremen Formen des Face-Sitting“, doch manche nennen es längst beim Namen: Es geht um sexuelle Spiele mit dem Tod, um Strangulieren, Würgen und Atemnot bis zur Ohnmacht – und durchaus mit dem Risiko des Todes. Wenn der Tod dann tatsächlich eintritt, kann die dafür bestellte und oftmals bezahlte Person zum Täter nach dem Strafrecht werden.
Nach vielen Vorfällen der letzten Jahre, in denen die Täter Männer waren, steht nun eine Frau vor Gericht, die sich auf die Anzeige eines 49-jährigen Mannes bewarb, die zunächst harmlos klang. Doch beim Gespräch stellte sich heraus: Er wollte Erstickungsspiele.
Die damals 19-jährige Angeklagte sollte den Mann nach Presseberichten bis zur Bewusstlosigkeit den „Atem rauben“, indem der Mund mit Klebeband verschlossen wurde und die Frau die Nase zuhalten musste – und dies auch dann, wenn er zuvor um Hilfe schreien würde. Zunächst soll die junge Frau dabei nach Meinung des Mannes „zu harmlos“ vorgegangen sein – und weil es ihr offenbar nicht immer gelang, ihn bewusstlos zu machen, was er als „schlechte Arbeit“ bezeichnete und deshalb offenbar das Honorar kürzte. Am 11. Oktober 2008 kam es dann zum Desaster: Der 49-Jährige starb an den Folgen des Erstickungsspiels.
Man kann nur jeden Menschen, gleich ob Frau oder Mann, davor warnen, sich aktiv oder passiv auf Erstickungsspiele einzulassen – schon gar nicht, wenn die medizinische Kompetenz der „beauftragten“ Personen nicht ausreicht, um die Gefahr des Todes einschätzen zu können. Wer eine „Studentin oder Schülerin zwischen 16 und 25 Jahren“ anwirbt, um sie für extremsadistische Spiele zu gewinnen, muss als Schnäppchenjäger angesehen werden, dem die professionellen Dienstleisterinnen dieser Branche einfach zu teuer sind. Den Tod zu riskieren, weil man weniger bezahlen möchte als üblich ist? Eine unbeschreibliche Haltung, die allerdings offenbar sehr verbreitet ist: Immer mehr Männer suchen sich „preiswerte Alternativen“ für ihre Gelüste auf dem Graumarkt, um Geld zu sparen. Ich sage dazu: Hände Weg von Extrem-Sadomasochisten – es sei denn, Sie wären Ärztin.
Nachtrag: Wir haben diese Geschichte nachverfolgt: Die junge Frau wurde wegen fahrlässiger Tötung zu einer Jugendstrafe von neun Monaten auf Bewährung und hundert Sozialstunden verurteilt. Das mag der „Kölnischen Rundschau“ als milde Strafe erscheinen – nach meinem Rechtsempfinden hätte die Frau einen Freispruch verdient.