Die sexuelle Affäre – ein kurzer Einblick
Mehr noch als der One-Night-Stand (ONS) der meist eine Mischung aus plötzlich aufkommender Begierde, Alkoholkonsum und Leichtfertigkeit ist, steht die Affäre im Verruf, schrecklich sündig zu sein.
Dabei gibt es durchaus unterschiedliche Arten von Affären, die man nach der moralischen Legalität aus Bürgersicht so einstufen kann:
1. Die Affäre ist legal, basiert aber ausschließlich auf Sex
2. Einer ist verheiratet, der andere ledig. Das gilt ganz generell als „unanständig“, man kann aber noch einen „Schuldigen“ ausmachen. Diese Affären gelten vor allem dann als anrüchig, wenn der Unverheiratete vom Verheirateten finanzielle Zuwendungen erhält.
3. Beide sind verheiratet, und ihre Affäre ist überwiegend sexueller Natur.
4. Einer ist verheiratet, hat aber eine Parallelbeziehung zum Angehörigen des gleichen Geschlechts.
5. Jede Beziehung, ob legal oder illegal, die nur dazu dient, einen Fetisch oder eine sexuelle Besonderheit zu praktizieren.
Affären sind so alt wie die Welt – bereits die Bibel schildert sie, und nicht immer werden sie dort verdammt. (Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, fragen Sie einfach). Der französische Adel galt als besonders anfällig für Affären, und man geißelte vor allem das “Mätressenwesen“. Aber auch das Bürgertum praktizierte heftige Affären, nur wurden diese den Zeitgeist entsprechend stets hinter der vorgezeigten Biedermannfassade versteckt.
Der bürgerliche Herr, der es sich leisten konnte, hatte seine „Freundin“, die er „aushielt“, während der eher „gütige Hausvater“ vorstädtischer Bauart mit der Dienstmagd vorlieb nahm, die dafür eher geringfügige finanzielle Zuwendungen bekam.
Auch Madame kam keinesfalls besser weg: Sie nutzte ihre kleinen Freiheiten, um das „Nadelgeld aufzubessern“ und die größeren, um „ein Geschäft abzuschließen“, von den kleinen Amouren am Rande einmal ganz abgesehen. Hauptsache, sie blieben geheim und die daraus entstandenen Kinder der Liebe konnten (wenn sie sich gar nicht vermeiden ließen) dem Ehemann untergeschoben werden.
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