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Sex-Fotos von der Ex im Netz – 25.000 Euro Schmerzensgeld

Sex-Fotos, die vom verlassenen Liebhaber oder Ehemann ins Netz gestellt werden, können ganz schön teuer werden – vor allem dann, wenn die Klägerin damit „in die Nähe der Prostitution“ gebracht wird. Ein Gericht stellte fest, dass der Klägerin ein Schmerzensgeld von 25.000 Euro zugesprochen werden müsse – doch die Kosten für den Beklagten könnten noch viel höher werden.

Lesen Sie Details zu diesem Fall dort, wo die Kompetenz für so etwas zu finden ist – auf dem Blog „Presserecht aktuell“.

Wir verbinden diese Nachricht nochmals mit der Warnung, keine Aktfotos oder Sexfotos bei Blind Dates zu erlauben – sie könnten morgen im Internet landen – vielleicht sogar mit Telefonnummer.

Via Lustgespinst

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