Die Lust am „Fremdfummeln“ und BILD
BILD stellt heute die Frage, die die Nation bewegt: darf man beim Junggesellenabschied noch „Fremdfummeln“? Da fragen wir uns doch mal, ob nach dem „Fremdfummeln“ dann das „Eigenfummeln“ kommt, oder wie sollen wir das verstehen?
Oh, als „finales Sex-Auswärtsspiel“. Da sich zu diesem Zweck ja sehr wahrscheinlich keine Kolleginnen aufreihen, wird die Sache wohl im Bordell enden.
An dieser Stelle fragt BILD dann: „Was für eine Ehe wird denn das, wenn der Ja-Sager schon kurz vor dem Vollzug den künftigen Partner betrügt?“
Ach, Sie wollen wissen, das der Witz daran ist? „Kurz vor dem Vollzug“ – das war lange Zeit der Ausdruck für den ersten Geschlechtsverkehr in der Ehe – außerhalb gab es ja damals offizielle ohnehin keinen. Die Ehe galt also erst als vollzogen, wenn das Paar Geschlechtsverkehr hatte – und dies übrigens unter Zeugen.