Verzicht auf Persönlichkeitsrechte zugunsten der Forschung?
Normalerweise interessieren mich AGBs von Singlebörsen sehr wenig – aber auf den Hinweis eines Lesers hin habe ich mir nun doch einmal angesehen, was in den AGB der Singlebörse „liebe.de“ über den Persönlichkeitsschutz steht – denn aus dieser Quelle gab es schon einmal sehr umfassende Informationen über das Verhalten von Singles.
Und siehe – was finde ich dort? (Zitat aus Abschnitt 4 d) der AGB:
„Du gestattest uns ferner, die personenbezogenen Daten deines Profils … für die Forschung und Analyse zur Verbesserung unserer Leistungen sowie für wissenschaftliche Zwecke der Forschung des Partnersuchverhaltens selbst oder durch Dritte in unserem Auftrag zu nutzen.“ (Hervorhebung von mir)
Kein weiterer Kommentar – Sie wissen sicher, was ich jetzt denke – und Sie können sich selbst ja denken, was sie wollen, nicht wahr?