Schweizer Recht und deutsche Partnervermittler
Die Schweizer Presse ist sichtlich erbost über das Verhalten eines bekannten deutschen Online-Partnervermittlers. Wie unter anderem das renommierte TAGBLATT untere Berufung auf den Schweizer Rechtsprofessor Arnold F. Rusch berichtet, seien „die Kündigungsbestimmungen in der Schweiz nach dem Obligationenrecht nichtig“.
Die Zeitung macht keinen Hehl aus dem Unwillen, den die Hamburger Firma in der Schweiz erzeugt und schreibt:
In der Folge mahnt die Hamburger Firma säumige Kundinnen und Kunden mit hohen Beträgen und schaltet oft auch Inkassofirmen oder Anwälte ein, die ihrerseits gerne noch allerlei überrissene Gebühren draufschlagen, alles im Kalkül, die zahlungsunwilligen Kunden weichzuklopfen.
Außer im Tagesspiegel erschien der Artikel auch in der Luzerner Zeitung und in der St. Galler Zeitung. Das ist indessen noch lange nicht alles: Auch das SRF (Schweizer Radio und Fernsehen) hat sich mit einem dieser Fälle beschäftigt.
Die Frage, die dabei für mich und andere Online-Dating-Befürworter entsteht, ist nicht so sehr, was nun Recht ist und was Unrecht. Meine Frage ist, ob man sich auf Dauer leisten kann, Online-Dating in Misskredit zu bringen, weil Rechtsfragen übermäßig strapaziert werden.
Damit’s gar nicht erst passiert: AGB wirklich lesen, Kündigungsfristen scharf beachten, zum frühest möglichen Termin kündigen.