Fragwürdige Kündigungsklauseln bleiben Ärgernis
Die Kündigungsklauseln der Online-Dating-Branche geraten immer wieder in die Kritik. Diesmal hat sich die Firma Aboalarm zum Wortführer der Kritiker gemacht. Im Fokus stehen diesmal vor allem Firmen, die in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Kündigungsrecht derart reglementieren, dass dem Kunden dieses Recht erschwert wird. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte dem Blog von Abolalarm, auf dem die Rechtsgrundlagen diskutiert werden.
Autor Bernd Storm von Aboalarm schreibt:
Dies ist auch der Grund, warum wir für jeden aboalarm Nutzer, der ungewollt Abonnent ist und dessen Fax-Kündigung nicht akzeptiert wird, das volle Kostenrisiko für die von uns angebotene anwaltliche Hilfe übernehmen. Denn wir sind fest überzeugt, dass wir vor Gericht gewinnen!
Die Kündigung von Abonnements bei Online-Parteragenturen, Singlebörsen, Flirtportalen und Sex-Dating-Firmen ist gegenwärtig eine der am heißesten diskutierten Fragen unter Online-Dating-Nutzern überhaupt. Die damit verbundenen Probleme wurden bekannt, nachdem mehrere Anbieter sogenannte „Probe-Abos“ mit kurzen Laufzeiten in teure Jahres-Abos umgewandelt hatten.
Probe-Abos sind normalerweise nicht sinnvoll, weil der Prozess der Kontaktaufnahme normalerweise länger dauert als die Laufzeit der Probe-Abos. Bei ihnen wird der „Schnäppchen-Effekt“ ausgenutzt, der dann am Ende in einem (meist sehr teuren) Abonnement endet, das der Kunde auf gar keinen Fall gewollt hat.