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Gericht verbietet die „Wertersatzmasche“ mit Mondpreisen

Die Verbraucherzentrale Hamburg ist unermüdlich im Einsatz gegen Online-Dating-Anbieter, die versuchen, den Kunden ihr gutes Recht madigzumachen, den „online“ geschlossenen Vertrag zu widerrufen. Die Unternehmen beriefen sich dabei darauf, dass auch für die kurze Nutzungszeit vor der Kündigung ein Entgelt fällig wäre und „errechneten“ daraus einen Wertersatz, der weit über die bezahlte Abonnementsgebühr hinausging.

Das Gericht nahm kein Blatt vor den Mund und bescheinigte dem Anbieter,(Quelle: Verbraucherzentrale) mit „Mondpreisen“ kalkuliert zu haben. Dabei rechneten die Richter nach und fanden, dass dem Kläger „für 12 Tage Nutzung ein Betrag errechnet wird, der ungefähr dem vertraglich vorgesehenen Entgelt für eine zwanzigjährige Mitgliedschaft“ entspräche.

Die Verbraucherzentrale teilte vorsorglich mit, das Urteil sei noch nicht rechtskräftig.

Mich erstaunt immer wieder, wie die Betreiber von Singlebörsen und Online-Partnervermittlungen ihr Bild in der Öffentlichkeit beschädigen. Dies betrifft auch die Arbeit von Journalisten, die reinen Herzens (also ohne Vergütung der Betreiber) eine Empfehlung abgeben. Übrigens ging es bei dem im Verfahren behandelten Vertrag um ein „Zwei-Jahres-Abo“ – wenn Sie wissen, wer Sie sind, wen Sie wollen und was möglich ist, schaffen Sie die Partnersuche aber in einem halben Jahr.

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